Klein aber fein: Individuelle Betreuung.
Engagierte Umsetzung Ihrer Zielvorgaben.
Ca. 90 Mandanten werden von mir und meiner Mitarbeiterin betreut. Für mich als Dienstleisterin ist es selbstverständlich, dass ich auch nach Ihrem Arbeitstag in den Abendstunden mit Ihnen Termine vereinbare. Eine zügige Bearbeitung wird gewährleistet.
Der Mandantenkreis setzt sich wie folgt zusammen:
51% heilberuflich Tätige
32% Freiberufler aus Werbung, Design, Fotografie, Beratung, Organisation
17% Gewerbliche Betriebe
Brigitte Reifschneider-Groß
Jahrgang 1951
Seit 1975 selbständig als Steuerbevollmächtigte, seit 1981
als Steuer­beraterin; seit 1979 auch Rechtsbeiständin. Wirtschaftsmediatorin seit 2007
Fachübergreifende Steuerberatung, Rechtsberatung und betriebswirtschaftliche Beratung – alles aus einer Hand.
Umfangreiche vorausschauende Gestaltung und Beratung im Rahmen der Anwendung von gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Zulassung 1979 als Rechtsbeiständin für HGB, BGB, GesR ermöglicht mir eine übergreifende Beratung auf beiden Rechtsgebieten.
Durch umfangreiche und kontinuierliche Fortbildung im Bereich Betriebswirtschaft biete ich meinen Mandanten ein umfassendes Beratungsangebot für die Sicherstellung eines effektiv geführten Betriebes.
Die Erstellung der laufende Finanzbuchhaltung wird von mir durchgeführt. Ich arbeite mit unserer berufsständigen Genossenschaft DATEV zusammen.
Für 35% meiner Mandanten erstelle ich auch die Buchhaltung.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen wird aufgrund der von meinem Büro erstellten oder aufgrund der von den Mandanten selbst erstellten Buchhaltung durchgeführt.
Ich biete die Bearbeitung aller privaten sowie aller betrieblichen Steuererklärungen an. Für 65,5% meiner Mandanten erstelle ich die Steuererklärung mit der Anlage aus betrieblichen oder freiberuflichen Einkünften, für 34,5% erstelle ich die Einkommensteuererklärung ohne Anlage GSE aber mit Vermietungs- oder Kapitaleinkünften.
Die von mir erbrachten Dienstleistungen auf allen Gebieten der Steuerberatung werden im Rahmen der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
Die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Rechtsberatung werden im Rahmen der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abgerechnet.
Die Dienstleistungen im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung werden im Rahmen der gesonderten Honorarvereinbarung abgerechnet.