Meine Kanzlei & Schwerpunkt

Klein aber fein: Individuelle Betreuung.

Engagierte Umsetzung Ihrer Zielvorgaben.

Ca. 90 Mandanten werden von mir und meiner Mitarbeiterin betreut. Für mich als Dienstleisterin ist es selbst­verständlich, dass ich auch nach Ihrem Arbeitstag in den Abendstunden mit Ihnen Termine vereinbare. Eine zügige Bearbeitung wird gewährleistet.

Der Mandantenkreis setzt sich wie folgt zusammen:
51% heilberuflich Tätige
32% Freiberufler aus Werbung, Design, Fotografie, Beratung, Organisation
17% Gewerbliche Betriebe

Wer bin ich

Portrait

Brigitte Reifschneider-Groß
Jahrgang 1951
Seit 1975 selbständig als Steuer­bevollmächtigte, seit 1981 als Steuer­beraterin; seit 1979 auch Rechts­beiständin. Wirtschafts­mediatorin seit 2007

Dienstleistungs­angebot

Fachübergreifende Steuerberatung, Rechts­beratung und betriebs­wirtschaftliche Beratung – alles aus einer Hand.

Steuerberatung

Umfangreiche vorausschauende Gestaltung und Beratung im Rahmen der Anwendung von gesetzlichen Gestaltungs­möglichkeiten.

Rechtsberatung

Die Zulassung 1979 als Rechtsbeiständin für HGB, BGB, GesR ermöglicht mir eine über­greifende Beratung auf beiden Rechts­gebieten.

Wirtschaftsberatung

Durch umfangreiche und konti­nuierliche Fort­bildung im Bereich Betriebs­wirtschaft biete ich meinen Mandanten ein umfassendes Beratungs­­angebot für die Sicher­stellung eines effektiv geführten Betriebes.

Finanzbuchhaltung

Die Erstellung der laufende Finanz­buchhaltung wird von mir durch­geführt. Ich arbeite mit unserer berufs­ständigen Genossenschaft DATEV zusammen.
Für 35% meiner Mandanten erstelle ich auch die Buch­haltung.

Jahresabschluss

Die Erstellung der Jahresabschlüsse sowie der Gewinn- und Verlust­rechnungen wird aufgrund der von meinem Büro erstellten oder aufgrund der von den Mandanten selbst erstellten Buch­haltung durchgeführt.

Steuererklärungen

Ich biete die Bearbeitung aller privaten sowie aller betrieb­lichen Steuer­­erklärungen an. Für 65,5% meiner Mandanten erstelle ich die Steuer­­erklärung mit der Anlage aus betrieb­lichen oder frei­­beruflichen Einkünften, für 34,5% erstelle ich die Einkommen­­steuer­erklärung ohne Anlage GSE aber mit Vermietungs- oder Kapital­­einkünften.

Honorar

Die von mir erbrachten Dienstleistungen auf allen Gebieten der Steuerberatung werden im Rahmen der Steuer­berater­gebühren­verordnung abgerechnet.
Die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Rechts­beratung werden im Rahmen der Bundesrechts­anwalts­gebühren­ordnung abgerechnet.
Die Dienstleistungen im Rahmen der betriebs­wirtschaftlichen Beratung werden im Rahmen der gesonderten Honorar­verein­barung abgerechnet.